COVID als Vorwand für Ausbeutung – Pressemitteilung der Betriebsgruppe Learnship der FAU Berlin und der FAU Köln, Datum: 08.03.2021
Learnship, ein internationaler Dienstleister in der digitalen Sprachvermittlung mit deutschen Standorten in Berlin und Köln, gebraucht die Corona-Pandemie als Rechtfertigung dafür, seinen freiberuflich tätigen Lehrkräften mehr Arbeit und eine geringere Bezahlung an der Grenze des Mindestlohns zuzumuten.
Learnship schult MitarbeiterInnen von über 2.000 KundInnen in 75 Ländern – darunter führende Marken wie Amazon, Bertelsmann, Nestlé, Puma, Roche und Volvo – mit dem Fokus auf Trainer-geführtem Onlineunterricht. Wie bei vielen anderen Unternehmen in dieser Branche, arbeiten bei Learnship nur ein paar Festangestellte. Die meisten TrainerInnen sind freiberuflich tätig. Allein für den Deutschunterricht verfügt Learnship über einen Pool von ca. 150 TrainerInnen.
Diesen und allen anderen qualifizierten Fachkräften für andere Sprachen wurde Ende Mai 2020 rückwirkend zum 1. Mai 2020 das Honorar um 25 % gekürzt. TrainerInnen wurde per E-Mail ein Ultimatum gestellt: Entweder sie unterschreiben den neuen Vertrag und akzeptieren die Kürzungen oder sie bekommen keine Kurse mehr zugewiesen, sind also „on hold“. Learnship teilte ihnen mit, dass die Kürzung zeitlich begrenzt sei und die Honorare wieder erhöht würden, sobald es wegen Wegfalls der coronabedingten finanziellen Einbußen wieder möglich sei. Vielen blieb keine andere Wahl, als zu unterschreiben. Viele taten es nicht, weil sie es sich schlichtweg nicht leisten konnten, so wenig Geld zu verdienen.
Die Kürzung der Honorare, angeblich dank der Corona-Pandemie, war allerdings nur die letzte in einer Reihe von schmerzenden Maßnahmen. Learnship hat sich seit den Anfängen als kleines, enthusiastisches Start-up im Jahr 2008 sehr verändert. Im Laufe der Jahre gab es viele kleine, aber bedeutende Änderungen. Learnship bezahlt seinen Lehrkräften nicht nur weniger Geld, sondern lastet ihnen auch mehr Arbeit an – Arbeit, für die die MitarbeiterInnen in den Büros Köln und Berlin eigentlich verantwortlich gewesen sind. Diese MitarbeiterInnen buchten immer die wöchentlichen Unterrichtsstunden für Lehrkräfte und Lernende. „Optimierungen“ in der IT erlaubten es den Lehrkräften dann 2020, dies selbst zu tun, was Zeit in Anspruch nimmt, die nicht bezahlt wird.
Braucht eine Lehrkraft kurzfristig Unterstützung, sei es wegen eines technischen Problems oder eines Notfalls, so konnte sie vor 2020 bei Learnship anrufen oder MitarbeiterInnen per Skype erreichen, um die nötige Hilfe zu bekommen. Auch angeblich coronabedingt funktioniert die Kommunikation mit Learnship seit Anfang 2020 weder telefonisch noch über Skype. Eine automatische Stimme erklärt am Telefon, dass Learnships MitarbeiterInnen nur noch über E-Mail zu erreichen sind. Bei Skype wird die Hilfe suchende Lehrkraft einfach ignoriert.
Es ist in der Branche der Sprachvermittlung Standard, die Lehrkräfte zu bezahlen, wenn Lernende nicht erscheinen. Auch das hat sich geändert. Bei Nichterscheinen von Lernenden bekommen Lehrkräfte seit 2018 nur noch ein Drittel des Stundenlohns – ein Drittel deshalb, weil sie 20 Minuten auf Lernende warten müssen. Warten mussten sie auch vorher, aber dann wenigstens für die voll bezahlte Stunde. Die Stunde ist für die lernende Person verloren, für die Lehrkraft zu einem Drittel bezahlt. Da KundInnen laut Vertrag vor Kursbeginn die Stunde voll bezahlen müssen, ist das lukrativ für Learnship, aber ein Verlust für Lehrkräfte und Lernende.
Da die Lehrkräfte nicht angestellt sind, werden sie steuerlich und rechtlich als FreiberuflerInnen behandelt. Als solche sind sie von grundlegenden ArbeitnehmerInnenrechten ausgeschlossen und für ihre steuerlichen Abgaben sowie ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Learnship stellt es schlau an, mit vielen kleinen geldsparenden Maßnahmen auf Kosten von FreiberuflerInnen Geld zu verdienen. Aber das sehen die Lehrkräfte nicht mehr ein. Sie fordern
- Rücknahme der Honorarkürzung
- mehr Kommunikation in Form von regelmäßigen Newslettern und Transparenz der Honorare
- Bezahlung von durch Lernende verpassten Unterrichtseinheiten.
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